Aktuelle Meldungen

Februar 2016
Trotz Lockerung der Sanktionen gelten weiterhin Einschränkungen bei der Ausfuhr

Trotz der Handelsbeschränkungen bietet Interkurier auch den Versand in den Iran an. Nachdem die IAEO bestätigt hat, dass der Iran erste zentrale Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms umgesetzt hat, sind nun einige Sanktionslockerungen in Kraft getreten.

Doch auch wenn in den Medien teilweise von einer kompletten Aufhebung der Embargos die Rede ist, trifft das leider nicht zu. Denn trotz der erfolgten Sanktionslockerungen ist nach wie vor die Ausfuhr zahlreicher Güter in den Iran nicht erlaubt. Die Iran-Sanktionen enthalten auch weiterhin ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen.

An den aktuell bestehenden Verfahrensweisen für den Versand in den Iran ändert sich daher zunächst nichts. Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen wie bisher auch als Warensendung klassifiziert  und von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) sowie einem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) im zweistufigen Verfahren begleitet sein. Der Versand von Dokumentensendungen in den Iran ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung versendet werden.

Weitere Informationen zu den bestehenden Sanktionen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Zolls.


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01. November 2014
Sendungsbegriff vor dem Hintergrund der Ausfuhranmeldung

Häufig können Export-Sendungen nur mit Verzögerung transportiert werden, weil das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) fehlt. Die Ursache hierfür beruht oftmals auf Unsicherheiten bei der Begriffsbestimmung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). In diesem Gesetz ist klar definiert, für welche Sendungen eine Ausfuhranmeldung und damit ein ABD erforderlich ist (siehe §2, Absatz 4). Grundsätzlich gilt, dass für alle Warensendungen (Ausfuhrsendungen) mit einem Warenwert größer als 1.000 EUR eine Anmeldung erforderlich ist.

Wichtig ist hierbei, dass als "Ausfuhrsendungen" auch mehrere Sendungen (mit einem Warenwert jeweils unter 1.000 EUR) zusammengefasst werden müssen, wenn ein Exporteur (Ausführer) diese gleichzeitig über dieselbe Ausgangszollstelle in dasselbe Bestimmungsland versendet. Gleichzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Sendungen am selben Tag versendet werden. Für jede dieser Sendungen muss dementsprechend ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden und damit eine förmliche Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren erfolgen. Die Aussage, dass Sendungen nur dann zusammengefasst werden, wenn für alle Sendungen Versender und Empfänger gleich sind, gilt ausschließlich für den Import.

Ausführer sind gegenüber dem AWG selbst verantwortlich und sollten die Regelungen zur Ausfuhranmeldung unbedingt beachten. Bei Verstößen gegen das AWG können Strafen von einfachen Bußgeldern bis zum Entzug von Zulassungen anfallen (siehe §17 und folgende des AWG).

Interkurier bietet mit dem ATLAS AES Service Unterstützung bei der Erstellung von ABDs an. Nähere Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch.
08. Mai 2014
neue Zollanforderungen nach Indien
Die indischen Zollbehörden haben mit sofortiger Wirkung die Zollanforderungen für den Import von Warensendungen verschärft. Konkret bedeutet dass, das sich sowohl Privatempfänger als auch Unternehmen dem Zoll gegenüber durch bestimmte Dokumente legitimieren müssen,
damit die Sendung ausgeliefert werden kann.

Für Privatpersonen kommen folgende Dokumente zur Legitimation in Frage: Personal-ausweis/Reisepass, Voter ID, Führerschein, Einkommens-Steuernummer (PAN, Permanent Account Number) und eine schriftliche Vollmacht (POA, proof of authenticity).

Unternehmen benötigen zur Legitimation eine Import-/Exportvollmacht (s. beigefügte Vorlage) und eine schriftliche Vollmacht (POA). Darüber hinaus müssen sie im Rahmen von „Know your customer“ (KYC) zwei weitere Dokumente zur Verfügung stellen.

Damit wir auch weiterhin die reibungslose Verzollung und zeitgerechte Zustellung Ihrer Sendungen nach Indien sicherstellen können, bitten wir Sie, folgende Regelungen zu beachten:

Als Versender müssen Sie auf dem Frachtbrief die Mobilfunknummer oder E-Mail Adresse im dafür vorgesehenen Feld angeben.

Darüber hinaus müssen auch weitere, dem Empfänger eindeutig zuzuordnende Informationen angegeben werden, wie beispielsweise die Import-/Exportnummer (Import Export Code Number, IEC), Ausweisnummer oder die Einkommens-Steuernummer (PAN). Bitten Sie den Empfänger außerdem, die im Rahmen von „Know your customer“ (KYC-Dokument) benötigten Legitimationsdokumente unter www.dhlindia-kyc.com hochzuladen.

Weitere Hinweise:

Für Import-Sendungen, die in Indien abgerechnet werden, bleibt der Zoll-Prozess unverändert. Alle benötigten Dokumente werden vor Ort in Indien bereitgestellt. Die o.g. Angaben sind für diese Sendungen daher nicht erforderlich.

Alle aufgrund von Verzögerungen in der Zollabfertigung gelagerten Sendungen werden vom indischen Zoll nach 5 Tagen ohne Ankündigung an den Absender zurückgeschickt.

 

25. April 2014
Amazon plant eigenen Lieferdienst

Mehr Kontrolle über das Versandnetz und kürzere Lieferzeiten: Amazon will offenbar in Konkurrenz zu UPS und DHL treten und dem Kunden seine Waren künftig selbst bringen. In den USA und in Europa laufen erste Versuche.

Es könnte sein, dass künftig neben Lieferautos von UPS, DHL oder Fedex auch Wagen von Amazon durch Städte in aller Welt rollen. Laut einem Bericht des Wall Street Journals testet der Onlinehändler derzeit in großen US-Städten wie San Francisco und Los Angeles, aber auch in London die Auslieferung bis zum Endkunden. Nach Angaben des Magazins sind die von Auftragsfahrern gesteuerten Trucks bereits in San Francisco gesehen worden.

Kunden berichten, dass die von Amazon ausgelieferten Päckchen mit den Labels "AMZL" und "AMZN_US." versehen sind und dass der Trackingprozess anders als sonst und ohne Links zu Drittfirmen organisiert sei. Der neue Lieferservice hat übrigens nicht direkt etwas mit Amazon Fresh zu tun: Im Rahmen dieses Angebots liefert der Onlinehändler in und um Seattle, Los Angeles und San Francisco Lebensmittel aus.

Mit dem neuen Lieferservice soll Amazon deutlich größere Ziele haben: Nach Angaben von ehemaligen Angestellten plane Amazon als ultimatives Ziel den Aufbau eines eigenen Lieferdienstes, der auch für andere Absender Waren zustellt. Bis es so weit ist, dürften allerdings noch Jahre vergehen, so die Quellen. Kürzlich soll die Firma nach ersten Mitarbeitern für den neuen Geschäftsbereich gesucht haben.

Mit dem Lieferservice wolle Amazon laut Wall Street Journal die steigenden Kosten für den Versand seiner Waren besser kontrollieren sowie mehr Service und kürzere Lieferzeiten bieten - idealerweise mit einer Zustellung noch am gleichen Tag, und das auch ohne die kürzlich vorgestellten Drohnen. Amazon könnte aber auch besser auf Lieferengpässe etwa rund um Weihnachten herum reagieren, die auch aufgrund des vergangenen harten Winters in den USA mit teils schwierigen Straßenverhältnissen ein größeres Problem gewesen seien.

Dass Amazon in Großbritannien bereits die Auslieferung auch innerhalb der "letzten Meile", also bis zum Endkunden, testet, habe Firmenchef Jeff Bezos kürzlich selbst in einem Schreiben an Aktionäre bestätigt, so das Wall Street Journal. Ein Manager habe außerdem angekündigt, dass Amazon selbst künftig in London an Sonntagen Waren zustellen will.

 

04. April 2014
Flughafen Köln/Bonn: Ausschreibung für Frachtzentrum

Der Köln Bonn Airport sucht einen Investor für den Ausbau und den Betrieb seines Umschlagzentrums für Allgemeine Luftfracht, das Cologne Bonn Cargo Center (CBCC). Die Ausschreibung wurde, wie der Flughafen am 4. April mitteilte, jetzt im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die Abgabe von Angeboten erwartet der Airport bis Mitte Juli. Spätestens Ende des Jahres solle der Aufsichtsrat des Unternehmens über den Vergabevorschlag entscheiden, hieß es.

Das derzeitige Cologne Bonn Cargo Center mit einer Nutzfläche von 12.000 Quadratmetern ist ein multifunktionales Frachtumschlagcenter für Spediteure, Logistiker und Airlines. Es wurde 2009 errichtet und dafür konzipiert, gleichzeitig als Luftfracht- und als Speditionszentrum zu dienen.

Die derzeitige Auslastung macht laut dem Köln Bonn Airport den Bau eines zusätzlichen Frachtterminals notwendig, das mit einer Nutzfläche von rund 10.000 Quadratmetern speziell dem Luftfrachtumschlag dienen soll.

 



02. April 2014
"Strategie 2020" ausgetüftelt

Pakete von Amazon bis Zalando füllen die Fahrzeuge der Deutschen Post – und sorgen für rosige Prognosen: Der gelbe Konzern will den Gewinn deutlich steigern und im Ausland expandieren. Das kommt an der Börse gut an.

Die Deutsche Post will dank des boomenden Online-Handels und des Wachstums in Schwellenländern bis 2020 deutlich mehr verdienen. Den Erfolg im deutschen Paketgeschäft - hier ist die Post mit klarem Abstand Marktführer - will Konzernchef Frank Appel dabei in andere Länder exportieren.

Den Anfang sollen dabei die Benelux-Länder, Polen, die Tschechische Republik und Indien machen, kündigte Appel bei der Vorlage seiner neuen "Strategie 2020" in Frankfurt an. Der Post-Chef will bei der Expansion bis 2020 ohne große Zukäufe auskommen: "Finanzielle oder strategische Abenteuer wird dieser Vorstand nicht eingehen." Die Post-Welt will Appel ebenfalls nicht neu erfinden: Seine neue Strategie sei "keine Revolution, sondern eine Weiterentwicklung".


10. Februar 2014
UPS hat das beste Image unter den Paketdiensten

Im Auftrag des in München erscheinenden Wochenmagazins VerkehrsRundschau hat das Lüdinghausener Marktforschungsinstituts Kleffmann 400 Logistik-Entscheider in Industrie- und Handelsunternehmen (Verlader) in Deutschland befragt. Die Marktforscher analysierten so das Image der insgesamt 88 wichtigsten Marken in fünf Logistikmarktsegmenten. In der Kategorie "Kurier-, Express-, Paketdienste" erlangte UPS mit 753 von 1000 möglichen Punkten den ersten Rang bei den befragten Logistik-Entscheidern in Industrie- und Handelsunternehmen und lag damit deutlich vor dem Zweitplatzierten, der 735 Punkte erreichte.

Frank Sportolari, Generalbevollmächtigter von UPS Deutschland, nahm am Donnerstag, den 06. Februar 2014 im Rahmen einer festlichen Galaveranstaltung der VerkehrsRundschau in München den Image-Award stellvertretend für die UPS Mitarbeiter in Deutschland entgegen.

Alle Rankings und Daten der Studie "Image-Ranking Transport- und Logistikdienstleistungen" aus dem Jahr 2014 sowie den Vorjahren stehen E-Paper- und Premium-Abonnenten der VerkehrsRundschau ab den 7. Februar 2014 unter www.verkehrsrundschau.de/image-tl kostenlos zur Verfügung.


Änderung des § 17a UStDV zum 1. Januar 2014:
EU-Versandnachweis "Gelangensbestätigung"

Zum 1. Januar 2014 wird es auf Grund der Änderung des § 17a UStDV neue Anforderungen für umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland an Abnehmer in andere EU Länder geben. Ausfuhrsendungen aus Deutschland heraus in Drittländer (nicht EU) sind nicht von dieser Änderung betroffen. Versender mussten bisher und müssen auch in Zukunft wissen, für welche Sendungen sie Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können und Nachweise für Umsatzsteuerzwecke benötigen.

Genügten bislang Versandaufträge oder Versandauftragsdaten, so verlangt die neue Fassung des § 17a UStDV, dass der Versender nicht nur den Versand, sondern auch die Zustellung an den Empfänger mit Ort und Tag der Zustellung nachweist. Diesen Nachweis, die sog. Gelangensbestätigung, muss der Lieferant den Finanzbehörden gegenüber erbringen, und zwar für für alle Warensendungen ab dem 1. Januar 2014 von Deutschland in die EU.

Die Verpflichtung, den Finanzbehörden Gelangensbestätigungen zur Verfügung zu stellen, hat der Lieferant (der meist auch der Versender ist), nicht der Transporteur.

Jedoch bieten unsere Versandpartner fast ausnahmslos kostenlose Zustellinformationen zu den Versandauftragsdaten an. (Wichtiger Hinweis: Bei der Auftragserteilung muss die Rechnungsnummer oder Lieferschein-Nummer im Referenzfeld eingetragen werden)


10. Dezember 2013
DHL baut Luftfrachtdrehkreuz Leipzig aus

Das europäische Luftfrachtdrehkreuz von DHL wächst weiter. DHL investiert in den kommenden fünf Jahren insgesamt 150 Millionen Euro in neue Gebäude und Sortieranlagen am Standort Schkeuditz. Dadurch wächst die Bearbeitungskapazität um mehr als 50 Prozent auf 150.000 Express-Sendungen pro Stunde. Durch die Erweiterung werden bis zu 400 neue Arbeitsplätze entstehen. Zur Zeit arbeiten 3.500 Menschen am Hub Leipzig. Insgesamt hat DHL dann seit dem Start im Jahr 2008 rund 510 Millionen Euro investiert.